HISTORIE
- Leistungsbereiche zur Knie- und Hüftendoprothetik (17/2, 17/3, 17/5, 17/7)
- seit 2015: KEP, HEP und 17/1 (Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung)Einbezogene Leistungen 2003
Mit dem Wechsel auf das DRG-Abrechnungssystem wurde mit dem QS-Filter ein neues Werkzeug in den Krankenhäusern eingeführt, um nun die Dokumentationspflicht für medizinische Leistungen anhand von OPS- und ICD-Kodes zu prüfen und den entsprechenden Modulen zuzuordnen. Der bisherige Entgeltbezug wurde damit verlassen. Bis dato waren für die Orthopädie / Unfallchirurgie über die entsprechenden Fallpauschalen / Sonderentgelte durch Arthrose bedingte Totalendoprothesen – Implantationen an Hüfte und Knie dokumentationspflichtig.
FP/SE mit Dokumentationspflicht bis Ende 2003 Modul | | | | Seit 2015: HEP und KEP (Hüft- und Knieendoprothesenversorgung)
| 17/2 | FP | 17.061 (+17.062) | Coxarthrose: Einbau einer Hüftgelenks-Totalendoprothese bei Coxarthrose | SE | 17.07 | Einbau einer Hüftgelenks-Totalendoprothese bei Coxarthrose | 17/3 | FP | 17.071 (+17.072) | Lockerung der Hüftgelenksendoprothese: Ersatz einer Endoprothese durch eine Hüftgelenks-Totalendoprothese | SE | 17.08 | Ersatz einer Endoprothese durch eine Hüftgelenks-Totalendoprothese | 17/5 | FP | 17.091 (+17.092) | Gonarthrose: Einbau einer Kniegelenkstotalendoprothese | SE | 17.13 | Einbau einer Kniegelenkstotalendoprothese | 17/6 | FP | 17.101 (+17.102) | Gonarthrose: Einbau einer unikompartimentalen Kniegelenks-Schlittenprothese | SE | 17.14 | Einbau einer unikompartimentalen Kniegelenks-Schlittenprothese | 17/7 | FP | 17.111 (+17.112) | Lockerung der Kniegelenksprothese: Ersatz einer Endoprothese durch eine Kniegelenks-Totalendoprothese | SE | 17.15 | Ersatz einer Endoprothese durch eine Kniegelenks-Totalendoprothese |
Dokumentation seit 2004
Mit der Veröffentlichung der Anwenderinformationen Anfang 2004 und damit der Auflistung aller OPS-ICD-Kombinationen mit Erfassungspflicht für alle Leistungsbereiche, wurden die Auslösemechanismen der QS-Filtersoftware allen teilnehmenden Krankenhäusern offengelegt. Sobald eine DRG über einen Datensatz nach § 301 SGB V mit dem Kostenträger abgerechnet wurde, erfüllt der entsprechende stationäre Aufenthalt die Eingangsbedingung zur Prüfung auf eine evtl. Dokumentationsverpflichtung durch den QS-Filter. Wurde dann anhand der kodierten OPS-ICD-Konstellation eine Erfassungspflicht festgestellt, wurde der Fall in der Sollstatistik gezählt und die Datensatzerfassung mit einer entsprechenden QS-Software muss erfolgen.
Geänderter Auslösemechanismus seit 2008
Mit dem Jahreswechsel änderte sich der Auslösemechanismus für die Qualitätssicherungspflicht.
Während bis einschließlich 2007 die Abrechnung einer DRG Voraussetzung für die Überprüfung der Qualitätssicherungspflicht war, sind zukünftig sämtliche stationär behandelten Krankenhausfälle (inkl. DMP, IV, BPflV) anhand der ICD- und OPS-Schlüssel hinsichtlich einer Verpflichtung zur Dokumentation zu überprüfen. In diesem Zusammenhang änderten sich dann auch die Finanzierungsmodalitäten, so dass die QS-Zuschläge nicht mehr nur für jeden abgerechneten DRG-Fall sondern für jeden abgerechneten vollstationären Fall dem Krankenhaus zu erstatten waren (interner Zuschlag) bzw. an die Landes- bzw. Bundesgeschäftsstelle abgeführt werden mussten (externe Zuschläge).
Erstmals qualitätssicherungspflichtig sind nun auch Einrichtungen, die nur nach Bundespflegesatzverordnung und nicht nach DRG abrechnen. In der Regel betrifft dies dann in diesen Häusern lediglich die Dokumentation im Leistungsbereich
Weiterentwicklung
Definition von Referenzwerten und Verfeinerung des Auswertungskonzepts. Neben den herzchirurgischen Modulen enthalten auch die orthopädischen Leistungsbereiche seit 2004 einen verpflichtenden Teildatensatz zur Pflegedokumentation. Dieser wurde erheblich im Umfang reduziert und beschränkt sich auf die Erfassung von Dekubitualulzera. Ab 1. Januar 2007 wurde dieser Teildatensatz mit der Einführung des Generalindikators „Dekubitusprophylaxe“ wieder gestrichen.
2011: Einführung von PID-Feldern (Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte, Versichertennummer des Patienten) zur Zusammenführung von Erstimplantationen mit zugehörigen Wechseleingriffen – Die Daten werden in Sonderexporten April/Mai des Folgejahres über eine Vertrauensstelle pseudonymisiert und an das AQUA-Institut zur Testung der Zusammenführbarkeit anhand der generierten Pseudonyme weitergeleitet.
Ab 2015 ist in den weiter entwickeleten Modulen "HEP" und „KEP“ die bisher getrennte Erfassung von Hüft- / Knie-Endoprothesen-Erstimplantationen (bis 2014 Modul 17/2 bzw. 17/5) und Hüft- / Knie-Endoprothesen-Wechseln (oder auch Komponentenwechsel wie z. B. Inlayaustausch im Modul 17/3 bzw. 17/7) aufgehoben und in einem Modul mit entsprechenden Teildatensätzen zusammengeführt. Sollte also im stationären Aufenthalt zur Erstimplantation wegen eintretender Komplikationen ein Wechsel notwendig werden, so muss ab 2015 nicht wie bisher ein separater Datensatz angelegt werden. Die Erfassung hat in der bereits mit der Erstimplantation ausgelösten Dokumentation zu erfolgen. Im Zuge dieses Umbaus wurden auch neue Datenfelder aufgenommen. Ferner ist ab 2015 die bisher im Modul 17/1 "Hüftgelenknahe Femurfraktur" erfasste frakturbedingte Hüft-TEP integriert in „HEP“. Ebenso sind die Primärimplantationen der unikondylären Schlittenprothesen (früher 17/6) wieder QS-pflichtig im Modul „KEP“.
Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe Orthopädie / Unfallchirurgie konstituierte sich am 28. April 1998 unter dem Dach des neuen Landesvertrages und setzt sich aktuell aus folgenden Mitgliedern zusammen:
LÄK Herr Prof. Dr. med. Hanns-Peter Scharf Vorsitzender Mannheim
Herr Prof. Dr. med. Kuno Weise Tübingen
BWKG Herr PD Dr. med. Thomas Leonhard Königsfeld
Herr Prof. Dr. med. Wolfgang Linhart Klinikum am Gesundbrunnen Heilbronn
MDK Herr Dr. med. Helmut Horchler MDK Baden-Württemberg Mannheim
Herr Dr. med. Christian Kralewski MDK Beratungsstelle Tübingen |