Dienstag, 28. Juli 2020
Empfehlung zur quartalsweisen Datenlieferung
Wie die Geschäftsstelle bereits informiert hat (siehe News vom 31.03.2020) wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Pflicht zur unterjährigen quartalsweisen Datenlieferung für alle Verfahren nach QSKH-RL und nach DeQS-RL für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt.
Allerdings besteht für alle bundesweiten QS-Verfahren für das Erfassungsjahr 2020 unverändert eine Dokumentationsverpflichtung mit Lieferfrist bis zum 28.02.2021. Aufgrund dessen empfiehlt die Geschäftsstelle, weiterhin quartalsweise die QS-Bögen an daten@qigbw.de zu übermitteln (für das 2. Quartal zum 15. August).
Im Landesverfahren QS Schlaganfall (80/1) ist jeweils am 28. Februar des Folgejahres eines Verfahrensjahres Abgabefrist. Auch hier wird eine quartalsweise Übermittlung der QS-Bögen an daten@qigbw.de empfohlen.
Für das Landesverfahren QS MRE übermitteln Sie bitte wie üblich die Daten des ersten Halbjahres 2020 bis zum 31. August 2020 über das Web-basierte Erfassungstool.
Im Landesverfahren QS UNHS BW (Universelles Neugeborenen-Hörscreening) sind die Datensätze monatlich zu übermitteln: Die QS-Bögen zu den bis zum Ende des Vormonats aus dem dokumentierenden Krankenhaus entlassenen Kindern sind jeweils zum 15. eines Monats an UNHS@qigbw.de zu senden.
<- zurück zur News-Übersicht
|